Bezahlung / öffentliche Förderung

 

 

Landkreis Modell TAKKI

 

Eltern, die sich für dieses Betreuungsmodell für ihr unter dreijähriges Kind entscheiden, entrichten einen Elternbeitrag an die Gemeinde/Stadt, der sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen (u3) in der jeweiligen Kommune im Landkreis Böblingen orientiert. Eltern bezahlen das Betreuungsentgelt direkt an die Wohnortgemeinde/Stadt.

Die Gemeinde/Stadt bezahlt dann die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen und übernimmt den Differenzbetrag.

Für die Eltern ist eine echte Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet. Kurzfristige Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen werden auf Anfrage spätestens ab dem dritten Tag vom Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen durch Vertretung geregelt.  

 

 

FAG Zuschüsse

 

Bei Kindern unter drei Jahren beteiligt sich auch das Land Baden-Württemberg aus den Mitteln des Finanzausgleichs (gem. § 29c FAG) an den Kosten der Tagesbetreuung.   
Einen Antrag auf „FAG-Leistungen / Zuschüsse“ können Eltern von unter dreijährigen Kindern in Tagespflege jederzeit über unseren Verein beim Amt für Jugend und Bildung Böblingen stellen. Die Zuschüsse werden monatlich an die Eltern ausbezahlt. Erstmals im Monat der Antragstellung; frühestens ab Betreuungsbeginn. Im Falle einer Eingewöhnungsphase kann der Antrag um maximal zwei Wochen vordatiert werden.  
Die „FAG-Leistungen / Zuschüsse“ sind einkommensunabhängig. Die Eltern müssen im Landkreis Böblingen wohnen.  
Die Tagespflegeperson muss eine Pflegeerlaubnis besitzen oder -wenn laut Gesetz keine Pflegeerlaubnis notwendig ist- bestimmte Voraussetzungen erfüllen.  
Diese „FAG-Leistungen“ werden unabhängig von der Höhe des zwischen Eltern und Tagespflegeperson vereinbarten Betreuungsgeldes, gewährt.  
Die wöchentliche Mindestbetreuungszeit beträgt 5 Stunden.  
Bei Tagespflegeverhältnissen, die über das Modell TAKKI laufen, sind diese „FAG-Leistungen“ bereits im Zuschuss der Kommune enthalten. Es kann in diesem Fall kein „FAG-Antrag“ gestellt werden. Für das Modell TAKKI gelten besondere Bestimmungen.